Wir bringen Klarheit in undurchsichtige Situationen

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L-GAV des Gastgewerbes

In der Schweiz unterliegt jeder Betrieb im Gastgewerbe dem L-GAV, dem Gesamtarbeitsvertrag für Hotellerie und Gastronomie. Dieser ist für alle Unternehmen in dieser Branche verbindlich.

Es ist also essenziell, dass die Verantwortlichen in der Branche mit dem L-GAV vertraut sind und deren Vorgaben anwenden.

Der Gesamtarbeitsvertrag der Hotellerie und Gastronomie (L-GAV) bietet eine Vielzahl von Vorteilen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Er legt Mindeststandards für Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeiten, Ferien und Löhne fest, um faire Bedingungen sicherzustellen.

Zudem bietet der L-GAV soziale Absicherung durch Regelungen zu Krankheit, Unfallversicherung und anderen Sozialleistungen. Arbeitnehmerrechte werden geschützt, indem klare Bestimmungen für Kündigungen, Weiterbildung und Diskriminierungsschutz festgelegt werden.

Als Branchenstandard schafft der L-GAV eine gewisse Gleichheit und Stabilität im Gastgewerbe. Er fördert zudem gute Arbeitsbeziehungen, indem er einen Rahmen für Verhandlungen und Konfliktlösungen bietet. Insgesamt trägt der GAV der Hotellerie und Gastronomie (L-GAV) dazu bei, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und eine gerechte sowie harmonische Arbeitsumgebung zu schaffen.

Ein kompakter Einblick in die Richtlinien und Vorteile des L-GAV:

Arbeitsverträge, sei es für befristete oder unbefristete Anstellungen, Aushilfs- oder Saisonverträge, können mithilfe der bereitgestellten Vorlagen auf der L-GAV-Website schnell, unkompliziert und fehlerfrei erstellt werden.

Die Arbeitszeit variiert je nach Art des Betriebs. In Saisonbetrieben beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 43,5 Stunden, in Kleinbetrieben 45 Stunden und in anderen Betrieben 42 Stunden. Der L-GAV regelt auch Überstunden, Überzeit und besondere Regelungen wie Vorkompensationen in Saisonbetrieben im Detail. Darüber hinaus gibt es Richtlinien für die Arbeitsplanung (eine oder zwei Wochen im Voraus), die Arbeitszeiterfassung (mindestens einmal im Monat zu unterzeichnen) und die Arbeitszeitkontrolle (Buchführungspflicht).

Die Mindestlöhne werden im L-GAV in vier Lohnkategorien festgelegt, abhängig von der Funktionsstufe und dem Ausbildungsstand. Während der Einführungsphase bestehen Möglichkeiten zur Reduzierung.

Noch immer nicht ganz glasklar? Dann melde dich noch heute bei uns und lass dich von unserem L-GAV konformen Planungs- und Zeiterfassungstool beeindrucken!

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